Prüffelder der Finanzverwaltung
die Oberfinanzdirektion hat für 2018 eine Liste der wichtigsten Prüffelder veröffentlicht.
Dabei legt die Finanzverwaltung in NRW insbesondere Wert auf folgende Themen:
- Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht – Stichwort Liebhaberei
- Verlustabzug für Körperschaften
Das wird bei der Einkommensteuer geprüft
- Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, Tarifglättung (§ 32c EStG).
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG, Schwerpunkt vieler Finanzämter!)
- Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15/18 EStG): Verluste.
- Arbeitnehmer (§ 19 EStG): doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, häusliches Arbeitszimmer, Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen (§ 29 EStDV), hohe Fahrtkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Aufteilung von Nato-Ruhebezügen.
- Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG, Schwerpunkt vieler Finanzämter!)
- Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG, Schwerpunkt vieler Finanzämter!): Erstjahr, hohe Erhaltungsaufwendungen, Vermögensübertragungen zwischen nahestehenden Personen.
- Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG): Umwidmung von Lohnersatzleistungen in Erwerbsminderungsrenten.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b)
- Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG): Heim- und Pflegekosten, Unterstützungsleistungen aus dem Ausland.
- Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)
Das wird bei der Körperschaftsteuer geprüft
Überprüfung und Pflege des Gesellschafterbestandes.
Das wird bei der Umsatzsteuer geprüft
Vorsteuerberichtigung, Vermietung von Ferienwohnungen.
Was sonst noch geprüft wird
Gemeinnützigkeit, ausländische Einkünfte AStR.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2018